Thema: |
Messebau: Stellwand, Statik, Standsicherheit |
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Auftraggeber: |
Oberlandesgericht, 80335 München / Maxvorstadt |
Objekt: |
Stellwand auf einem Messestand, Kongresszentrum in Portugal |
Schadbild: |
Eine Stellwand mit 15 m² kippte bei der Bearbeitung auf einen Mitarbeiter, als dieser Folien an der Vorderseite der Wand anbrachte. |
Feststellungen: |
Die 2,5 x 6,0 m große Stellwand sollte frei und ohne Befestigungen aufgestellt werden. Konstruktiv war sie wie ein Schrank ohne Rückwand aufgebaut. Der Schwerpunkt dieser 0,4 m breiten Wand lag dabei so ungünstig an der zu beklebenden Vorderseite, dass eine Kraftaufwendung von weniger als 10 kg ausreichend war, um das Kippen auszulösen. Als die Verklebung der Folie zu korrigieren war, zog der Mitarbeiter an der Folie, um sie wieder zu lösen und stürzte mitsamt der Wand um. |
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Die zur Ballastierung der freistehenden Wand mitgelieferten Betonplatten (Gegengewichte) wurden während des Montagevorgangs nicht eingelegt. |
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